Themen waren unter anderem die Bebauung der Graf-Sempt-Straße sowie zuschüsse für die FFW und die Pfarrei. Christine Reichl-Gumz berichtet in ihrer kurzen Zusammenfassung vom öffentlichen Teil der Sitzung.
1. Das Ing.-Büro Lindner stellte drei Varianten für einen möglichen Bebauungsplan der Graf-Sempt-Straße vor (Gesamtfläche 11.780 qm) östliche Seite ca. ab Höhe Trischberger Weg Richtung Norden):
Ing.-Büro setzt voraus: niedriger kfw-Wert der Häuser, Wärmepumpen, Solaranlagen, Pellets möglich, 1 Garage und 2 Stellplätze (variiert allerdings nach Wohnfläche) pro Haus, Tiefgarage wurde wegen des nassen Untergrundes nicht weiter verfolgt
Fragen der SPD-Gemeinderäte:
Der Gemeinderat bittet das Büro, die abgewandelte (Spielplatz lt. Variante 2) Variante 3 unter Berücksichtigung der Anmerkungen weiter auszuplanen.
2. Dem Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zum Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung (Flur 674 und 676) wurde einstimmig stattgegeben. Damit verlängert sich die Dauer der weiteren Ausschöpfung und deswegen auch die Wiederbefüllung und Renaturierung um ca. 10 - 15 Jahre.
3. Dem Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, (Flur 712) , wurde mit den 4 Gegenstimmen der SPD stattgegeben
4. Dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens St.-Korbinian-Str. 19 von wurde stattgegeben.
5. Dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau mit Doppelgarage, Parkstr. 42 v in der ursprünglich geplante Variante wurde zugestimmt.
6. Dem Bauantrag zum Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau einer Pension, Ebersberger Str. 25 wurde zugestimmt (2 Gegenstimmen)
7. Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Forstinning auf Übernahme der Kosten für eine wasserdichte Einsatzkleidung in Höhe von ca. 25.000 € wurde statt gegeben, das Geld war bereits 2013 in den Haushalt eingestellt worden.
8. Dem neu hinzu gekommen Antrag der Pfarrei auf Kostenbeteiligung an den Renovierungs- und Ausbesserungsarbeiten am Pfarrheim in Höhe von 5000 € wurde statt gegeben.
Das Sitzungsprotokoll wird wirksam und veröffentlicht, nachdem es (in der Regel) bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde.